Zertifikate und Auszeichnungen

Zertifikate und Auszeichnungen

Die Firma FANO ist Träger von Preisen und Auszeichnungen.

ISO 9001:2008

Die Firma FANO verfügt seit dem Jahr 2006 über das eingeführte und vervollkommnete Qualitätsmanagementsystem ISO 9001. Zur Zeit sind wir dabei, unser System der neuesten Norm 2015 anzupassen.

ISO 9001:2015

Das Qualitätsmanagementsystem galt bei FANO seit der Hälfte der 90. Jahre, verfügte aber über keine genau formalisierte Prozeduren und die Eintragungen waren nicht erforderlich. Im Jahr 2005 wurde das System verbessert und in einer Bearbeitung erfasst, wodurch die Firma im März 2006 das Zertifikat ISOQAR erhielt.
Das System wird kontinuierlich vervollkommnet.
Die Re-Zertifizierung fand 2009 und im Jahr 2010 die erste Prüfung gemäß der Norm ISO 9001:2008 statt.
Zur Zeit arbeiten wir nach der neuen Norm ISO 9001:2015.

Perlen unter Verpackungen

Die Firma FANO wurde 2007 zum Hauptpreis für die beste Verpackung im Wettbewerb Perlen unter Verpackungen nominiert und im Jahr 2010 hat sie den Hauptpreis erhalten.

 

Auszeichnung der Polnischen Flexographenkammer

Wir wurden durch die Polnische Flexographenkammer für die Ausführung eines qualitativ  einzigartigen Etiketts für den Käsehersteller Président ausgezeichnet.

FANO ist Gründer und Mitglied des Vereins / Gesellschaft der Polnischen Hersteller von Haftetiketten (SPPES).

 

Businessgazellen

Die Firma FANO ist seit Jahren ein langjähriger Preisträger der Auszeichnung „Businessgazellen“. Sie gehört also zu den sich am schnellsten entwickelnden Firmen in Polen.

Forbes

Die Firma FANO wurde durch die Monatszeitschrift FORBES ausgezeichnet und erhielt im Jahr 2013 den Preis „Forbes Diamanten“.

Ehrliche Firma

Unsere Firma nimmt an dem Projekt Landesschuldnerregister teil und wurde als eine „Ehrliche Firma“ ausgezeichnet.

GMP – Gute Herstellungspraxis
GMP – Gute Herstellungspraxis – ist ein Satz aus den Herstellungsprozeduren, die insbesondere auf die Produktionshygiene und Vorbeugung der Herstellung von Produkten eingestellt sind, die die Qualitätsanforderungen, dabei auch im Zusammenhang mit der Veränderlichkeit der Produkteigenschaften, nicht erfüllen. Sie resultiert im Rahmen von zahlreichen Erfahrungen im Bereich der Zubereitung und Aufbewahrung der Lebensmittel. Die grundlegenden Voraussetzungen der „Guten Herstellungspraxis“ können in Form eines „GMP-Dekalogs“ dargestellt werden, der zum Prinzip des Vorgehens von jedem Firmenmitarbeiter sein sollte.
„Dekalog” der Guten Herstellungspraxis
1. Bevor Sie irgendwelche Tätigkeit angefangen haben, vergewissern Sie sich, dass Sie über  erforderliche Prozeduren und Anweisungen verfügen.
2. Halten Sie immer die Anweisung genau ein, verwenden Sie keine „kürzeren Methoden” oder „Ausbesserungen“. Falls Sie etwas nicht wissen oder nicht verstehen, fragen Sie die Vorgesetzten oder sehen Sie in entsprechende Unterlachen nach.
3. Bevor Sie mit der Arbeit begonnen haben, vergewissern Sie sich, dass die Rohstoffe oder Halbprodukte richtig sind.
4.Vergewissern Sie sich, dass der technische Zustand der Einrichtungen richtig ist und dass sie sauber sind.
5. Arbeiten Sie so, dass das Risiko der Produkt-, Raum-, Geräte- und Einrichtungsverunreinigung maximal begrenzt wird.
6. Seien Sie vorsichtig, beugen Sie den Fehlern vor.
7. Jegliche Unregelmäßigkeiten und Abweichungen von den vorausgesetzten Parametern des Herstellungsprozesses melden Sie der Leitung.
8. Halten Sie die persönliche Hygiene sowie Sauberkeit und Ordnung an Ihrem Arbeitsplatz ein.
9. Notieren Sie genau alle Parameter im Zusammenhang mit dem Prozessverlauf.
10. Übernehmen Sie Verantwortlichkeit für Ihre Handlungen.
[Turlejska und Gesellschafter, 1998]

Die grundlegende GMP-Dokumentation bilden:
I. Prozeduren

Richtlinien, die sich auf einzelne Arbeitsgänge beziehen, und in den die Ziele der unternommenen Aufgaben bestimmt sind. Sie weisen auf die geltenden Anforderungen, sowie Kompetenzen und den Verantwortlichkeitsbereich der sie ausführenden Personen hin.
II. Technologische Anweisungen

Sie beschreiben die Art und Weise, wie die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Rohstoffvorbereitung, der Menge der eingesetzten Rohstoffe, dem Verlauf der Verfahrensprozesse, der Bedienung der im Prozess ausgenutzten Einrichtungen und den vorgesehenen Kontrollen realisiert werden sollen.
III. Spezifikationen

Sie betreffen die zur Herstellung des Verpackungsmaterials und der fertigen Erzeugnisse verwendeten Rohstoffe. Sie enthalten detaillierte Qualitätsanforderungen, die die Rohstoffe, Halberzeugnisse und fertige Produkte einhalten sollen.
IV. Berichte

Sie sind Operationsunterlagen, die die Tatsache bestätigen, dass Arbeitsgänge, Prüfungen, Tests usw. ausgeführt wurden. Es soll unterstrichen werden, dass die Berichte bei der Realisierung der gegebenen Arbeiten ausgefüllt werden sollen, und nicht am Ende der Schicht. Die für die realisierte Arbeit verantwortliche Person unterschreibt den Bericht, womit sie bestätigt, dass sie bei der Ausführung dieser Arbeit anwesend war und die Richtigkeit ihrer Realisierung geprüft hat. Der Bericht soll das Datum, und – wenn es wichtig ist – auch die Uhrzeit der Realisierung der gegebenen Arbeit enthalten. Es soll auch ein freier Platz für die Unterschrift des kontrollierenden Mitarbeiters vorgesehen werden. Die Annahme solcher Vorgehensprinzipien vermindert das Fehlerrisiko. Abhängig von den Bedürfnissen im Zusammenhang mit der Dokumentierung der Tätigkeiten im GMP-Bereich kann jeder Betrieb andere Arten von Unterlagen erarbeiten und in die Dokumentation eingliedern.

 

Indem eine Firma mit der Herstellung und dem Vertrieb von Lebensmitteln beginnt, ist sie unabhängig von ihrer Größe und dem Profil der Tätigkeit verpflichtet, entsprechenden technischen, organisatorischen und hygienischen Standard zu gewährleisten. Es garantieren die für jeden Betrieb erarbeiteten und eingeführten, also durch die Mitarbeiter einzuhaltenden, Prinzipien der Guten Hygienepraxis und der Guten Herstellungspraxis.
GHP – Gute Hygienepraxis
GHP – Gute Hygienepraxis – bedeutet erfasste Regeln im Zusammenhang mit der Erfüllung der sanitären und hygienischen Anforderungen auf jeder Herstellungsetappe. Bei der Einführung von GHP sollen alle aktuellen Rechtsvorschriften über die sanitären Anforderungen gesammelt werden.
Die Gute Hygienepraxis assoziiert oft nur mit dem Waschen und Desinfizieren, sowie mit der persönlichen Hygiene der Mitarbeiter. In Wirklichkeit ist der Begriff viel umfangreicher und umfasst einige Gebiete, die eng miteinander integriert sind und die Lebenssicherheit bezwecken. Die Anforderungen der Guten Hygienepraxis werden oft als sog. Programm der Vorbedingungen bestimmt, das umfasst:
1. Sanitären Zustand der Betriebsumgebung und Infrastruktur:
1.1 Richtige Lokalisierung der Firma und ihre Absicherung gegen negative Umgebungseinflüsse (Straßenverkehr, Rauchgase, Staub, andere Objekte in der Nachbarschaft);
1.2 Aussonderung und Absicherung des Geländes um die Firma und Zusicherung des ästhetischen Aussehens;
1.3 Erhaltung von Ordnung und Sauberkeit;
1.4 Gewährleistung von Zufahrtsstraßen;
2. Sanitären Zustand der Betriebsgebäude, Räume und deren funktionelle Anordnung:
2.1 Gewährleistung des entsprechenden technischen und sanitären Zustands aller Gebäude und der darin befindlichen Räume mit deutlicher Bestimmung der Funktionen;
2.2 Den Bedürfnissen entsprechende Anzahl, Größe, Oberfläche und Anordnung von Lagerräumen, Verkaufshallen, sowie Verwaltungs- und Sozialabteilung;
2.3 Zusicherung von entsprechenden Kommunikationswegen ohne Kreuzungen von „sauberen und „schmutzigen“ Gängen;
2.4 Aussonderung von „sauberen“ und „schmutzigen“ Zonen;
2.5 Anwendung von entsprechenden Ausbaustoffen, die fest und einfach zur Reinigung sind;
2.6 Gewährleistung der ordnungsgemäßen Lüftung und Beleuchtung, sowie der Wasserentnahmepunkte.
3. Sanitären Zustand  von Maschinen und Einrichtungen:
3.1 Zusicherung der entsprechenden Anzahl an unentbehrlichen Geräten und Einrichtungen;
3.2 Deren kontinuierliche Aufrechterhaltung im leistungsfähigen, sauberen und ordentlichen Zustand;
3.3 Durchführung von periodischen Kontrollen der Einrichtungsfunktion und – dort, wo es notwendig ist – Kalibrierung (Waagen, Thermometer usw.);
4. Wirksamkeit von Waschen und Desinfizierung:
4.1 Systematisches Waschen und – dort, wo es notwendig ist – periodische Desinfizierung der Räume und Einrichtungen mit entsprechenden Geräten und chemischen Mitteln;
4.2 Überwachung der praktischen Abwicklung der Waschprozesse.
5. Wasserversorgung:
5.1 Zusicherung der Sauberkeit von Wasserentnahmestellen auf dem Objektgelände,
5.2 Periodische Kontrolle der Wasserqualität.
6. Kontrolle von Abfällen und Abwässern:
6.1 Zusicherung der systematischen Beseitigung von Abfall und Abwasser,
6.2 Überwachung der Sammelstellen von Abfall und Abwasser.
7. Absicherung gegen Schädlinge:
7.1 Entsprechende Gebäudedichtheit,
7.2 Systematische Überwachung der richtigen Funktion von eingesetzten Fallen und anderen Geräten zur Schädlingsbekämpfung,
7.3 Beurteilung des Invasivitätsgrades der Schädlinge.
8. Personalschulung:
8.1 Anstellung der ordnungsgemäß qualifizierten Mitarbeiter,
8.2 Systematische, periodisch wiederholte Schulungen für die Mitarbeiter im Bereich der Hygienegrundlagen,
8.3 Vollstreckung der entsprechenden Vorbereitung der Mitarbeiter auf die Aufgabenabwicklung an einzelnen Stellen.
8.4 Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich Hygiene des Personals:
8.5 Systematische Überwachung im Bereich des Gesundheitszustands und der persönlichen Hygiene der Mitarbeiter,
8.6 Zusicherung der den Bedürfnissen entsprechenden Anzahl an sauberer Arbeitskleidung, sowie der Voraussetzungen zu systematischen Hygienemaßnahmen (Waschbecken, Duschen, entsprechende soziale Räume und Umkleideräume),
8.7 Vollstreckung des Rauchverbots und Essverbots an den Arbeitsplätzen.
8.8 Lebensmittellagerung:
8.9 Ordnungsgemäß projektierte Lagerräume zur Lebensmittelaufbewahrung (Temperatur, Feuchtigkeit, Segregation, Dichtheit usw.),
8.10 Gewährleistung der Rotation der gelagerten Produkte – FIFO-Prinzip: „der Reihe nach“ (first in – first out).
9. Sanitärzustand der Transportmittel:
9.1 Zusicherung des ordnungsgemäßen Schutzes der beförderten Produkte vor eventuellen sekundären Verunreinigungen,
9.2 Gewährleistung, dass die Transportmittel, sowie Behälter und Verpackungen keine Verunreinigungsgefahr für die Lebensmittel bilden;
9.3 Gewährleistung, dass die Transportwege der fertigen Produkte und der verbrauchten Verpackungen, sowie Abfälle abgetrennt bleiben und sich nicht kreuzen;
9.4 Sauberkeit der Transportmittel, sowie der Behälter und Verpackungen;
9.5 Absicherung gegen Verluste und Verunreinigung der Lebensmittel. Jede Firma, die im Lebensmittelgeschäft tätig ist, ist rechtlich verpflichtet, eigenes Werksprogramm, eigene Ordnung oder – für die Firmen mit einigen Beschäftigten – eigene Anweisung in Bezug die Gute Hygienepraxis zu erarbeiten.

Je nach der Firmengröße sollen diese Unterlagen Prozeduren und Anweisungen, die die in der gegebenen Firma verwendeten Techniken und Arbeitsmethoden betreffen, sowie Empfehlungen zum Thema Hygiene in Bezug auf die früher beschriebenen Anforderungen enthalten. Solche Prozeduren und Anweisungen sollen selbstverständlich durch alle Mitarbeiter streng eingehalten werden. Wesentlich ist die Dokumentierung der Maßnahmen im Zusammenhang mit GHP, weil ein leistungsfähiges System der Eintragungen hinsichtlich der früher beschriebenen Elemente nachweisen lässt, dass alle Handlungen im Bereich der Lebensmittelsicherheit ordnungsgemäß realisiert werden.

Neben der durch die Mitarbeiter ausgefüllten Dokumentation soll sich in jedem Objekt auch die sanitäre Dokumentation befinden, die u.a. enthält:
• Ergebnisse der Wasseruntersuchung,
• Protokolle über Sanitärkontrolle, Beschlüsse und andere Unterlagen, die durch staatliche Anstalt der sanitären oder veterinären Aufsicht ausgestellt werden,
• Aktuelle Bescheinigungen über ärztliche Untersuchungen zu sanitären und epidemiologischen Zwecken für alle Mitarbeiter, die Kontakt mit den Lebensmitteln haben,
• Bescheinigungen der Mitarbeiter über absolvierte Schulungen.

Die im Zusammenhang mit GHP stehenden Probleme, obwohl sie von großer Bedeutung sind, sollen nicht als kritische Kontrollpunkte identifiziert werden. Sie sollen dagegen genau gemäß den Eintragungen in den in der Firma geltenden Prozeduren oder Anweisungen realisiert werden.